Teufelsratten
  Schutzvertrag
 

 Leider haben wir die Rattenhaltung und somit auch die Rattenzucht aufgegeben. Unsere Zuchtkriterien lassen wir als ein Beispiel für eine seriöse Zucht stehen, damit Interessenten sich umfassend informieren können und wissen auf was sie bei Zuchten achten sollten. 

Schutzvertrag für Ratten


Vermittlerin:

Name:

Straße:

PLZ / Ort:

Festnetznr:

Mobilnr:

E-mail:

 

Hiermit übergibt die obengenannte Person an:

Name:

Straße:

PLZ / Ort:

Festnetznr:

Mobilnr:

E-mail:

Geb. Datum:

 

Nachstehend beschriebene Ratte(n):

 

Name:

Geburtsdatum:

 

Geschlecht:                                      männlich                      weiblich

Kastriert:                                          ja                                  nein

 

 

 

Farbe:

Zeichnung:

Augenfarbe:

Gewicht, Datum:

 

Zeichnung:

 


 


Folgender Vertrag dient in erster Linie zum Schutz der Tiere und deren artgerechter Haltung. Die Vertragspartner verpflichten sich mit ihrer Unterschrift diesen Vertrag einzuhalten.

 

 

  1. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, die Ratten in artgerechter und liebevoller Pflege im Wohnbereich zu halten, und ihnen einen ausreichend großen Käfig mit vielen Spielsachen, Versteck- und Klettermöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten. Jede Misshandlung und Quälerei ist zu unterlassen und solche ist auch durch Dritte nicht zu dulden.

 

  1. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich die Ratten artgerecht in Gruppen, in sauberen Käfigen zu halten und sie ausgewogen zu ernähren. Es muss ständig rattengeeignetes Trockenfutter und Wasser bereitstehen und in angemessener Weise Frischfutter gereicht werden.

 

  1. Ein Tier muss bei Anzeichen einer Erkrankung umgehend einem Tierarzt vorgestellt werden, um die notwendigen  Behandlungen durchführen zu lassen. Eine Einschläferung darf nur durch einen Tierarzt erfolgen, wenn den Ratten dadurch weitere Schmerzen und Leiden bei unheilbarer Krankheit oder nichtheilbarer Verletzung erspart werden. Sofern mach und zumutbar sollte eine geplante Euthanasie der überlassenen Tiere vorher mit der Vermittlerin besprochen werden.

 

  1. Die Vermittlerin übernimmt keine Gewähr für vorhandene oder nachträglich entstehende charakterliche, gesundheitliche oder sonstige Defizite.

 

  1. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, sich bei auftretenden Problemen ( beißen usw. ) sofort bei der Vermittlerin zu melden.
    Diese verpflichtet sich die Ratten ggf. unentgeldlich zurückzunehmen. Die Ratten dürfen aus diesem Grund nicht getötet werden.

 

  1. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Einwilligung der Vermittlerin nicht gestattet. Kann oder will der Übernehmer das / die Tiere nicht mehr oder nicht mehr den abgesprochenen Bedingungen entsprechend unterbringen und versorgen ist das Tier unentgeldlich an die Vermittlerin zurückzugeben bzw. deren Einverständnis zu einer Weitergabe an Dritte einzuholen.

 

  1. Der/die Übernehmer/in erklärt ausdrücklich, dass er/sie weder Tierhändler/in oder -züchter/in für Versuchlabore, Futtertiere oder dergleichen ist, noch im Auftrag eines solchen handelt. Eine Abgabe der übernommenen Ratte an Versuchslabore, Tierhandlungen u.ä. oder als Futtertier ist nicht gestattet.

 

  1. Mit dem vermittelten Tier oder deren Nachkommen darf weder Zucht noch Vermehrung betrieben werden. Werden dennoch Jungtiere geboren, ist die Vermittlerin unverzüglich zu verständigen. Die Jungtiere dürfen nur mit diesem Schutzvertrag an Dritte abgegeben werden.

 

  1. Leben Kinder im Haushalt, so ist von den Erwachsenen / Erziehungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass die Ratten von den Kindern artgerecht behandelt und gehalten werden.

 

 

  1. Der Vermittlerin ist auf Nachfrage Bericht über das Befinden der Tiere zu erstatten.

 

  1. Der/die Übernehmer/in ist damit einverstanden, dass die Vermittlerin oder eine Beauftragte/ein Beauftragter der Vermittlerin sich nach Absprache von der artgerechten Haltung der übernommenen Ratten überzeugt. Liegt eine artgerechte Haltung nicht vor, so ist eine Beauftragte/ein Beauftragter berechtigt, das Tier ohne Entschädigung abzuholen. Dieses Recht besteht auch, wenn sonstige erhebliche Abweichungen von den bei der Übergabe vorausgesetzten Haltungsbedingungen festgestellt werden, insb. dann, wenn wesentliche Umstände arglistig vorgespiegelt oder verschwiegen wurden.

 

  1. Die Vermittlerin verpflichtet sich, den Übernehmern im Rahmen ihrer Möglichkeiten jederzeit/zeitnah mit Rat und Tat unterstützend zur Verfügung zu stehen.

 

  1. Bei einem Wohnungswechsel des/der Übernehmers/in ist die neue Anschrift der Vermittlerin unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

  1. Bei Nichteinhaltung dieses Schutzvertrages ist die Vermittlerin jederzeit berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, die Ratten ohne Entschädigung sofort zurückzugeben

 

  1. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Sollten sich einzelne Vertragsbestimmungen als unwirksam herausstellen, wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die unwirksamen Vertragsbestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Willen beider Parteien am nächsten sind. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist jeweils der Wohnort der Vermittlerin. Der Schutzvertrag geht im Original an die Vermittlerin. Eine Kopie erhält der/die Übernehmer/in.

 

  1.  Der/die Übernehmer/in zahlt an die Vermittlerin eine Schutzgebühr in Höhe von _____ Euro.

 

 

 

 

 

 

 

Ich habe den Vertrag gelesen und verstanden und erkenne ihn in allen Einzelheiten an.

 

 

Ort / Datum: _________________________      der/die Übernehmer/in___________________

 

 

Ort / Datum:__________________________     die Vermittlerin:________________________    

 

 

(bei Minderjährigen ist die Unterschrift mindestens eines Erziehungsberechtigten notwendig)

 

 
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